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Allgemeine Geschäftsbedingungen für örtliche Veranstalter
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
Disclaimer
Verantwortlich für den Inhalt (V.i.S.d.P.) und © auf den Inhalt:
livekonzepte
Michael Köstner
Schützenstraße 50
89231 Neu-Ulm
Deutschland/Germany
Phone +49 (0)731 403 8180
Fax +49 (0)731 403 8181
info@livekonzepte.de
USt-IdNr. DE232513158
Verantwortlich für Technik und Umsetzung des Layouts:
Daniel M. Grafberger
Speidelweg 9
89077 Ulm
Deutschland/Germany
daniel@grafberger.com
http://www.grafberger.com
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Allgemeine Geschäftsbestimmungen von livekonzepte Michael Köstner – für örtliche Veranstalter
Die AGB für örtliche Veranstalter als PDF zum herunterladen
- Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") von livekonzepte Michael Köstner/ Neu-Ulm
(nachstehend "livekonzepte") gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachstehend "VP"). Die AGB von livekonzepte gelten
auch dann, wenn livekonzepte in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen
vorbehaltlos erbringt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbestimmungen von VP werden nicht anerkannt, es sei denn,
livekonzepte stimmt dieser ausdrücklich schriftlich zu.
VP gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet sämtliche hierfür erforderlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen (Anmietung und Bezahlung der spielfertigen Spielstätte unter Berücksichtigung der
Bühnenanweisung/ Technischen Riders, sowie den Sicherheitsvorschriften). VP verpflichtet sich die Veranstaltung bei allen
Behörden fristgemäß anzumelden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und dieses zu zahlen. VP sorgt und zahlt
für das Ticketing. VP stellt und zahlt Aufbauhelfer, Techniker, Kassen-, Garderoben-, Bedienungs-, Kontroll- und
Sicherheitspersonal laut Bühnenanweisung/ Technischem Rider um eine erfolgreiche Veranstaltung durchzuführen.
Die Gage ist spätestens am Veranstaltungstag vor der Veranstaltung in bar oder vor der Veranstaltung durch Überweisung an
livekonzepte oder falls dies der Vertrag besagt an den Künstler zu bezahlen.
Bei einer Eintrittseinnahmenbeteiligung von livekonzepte oder der Künstler haben diese das Recht jederzeit Kartensätze,
Vorverkauf und Abendkasse, sowie die Auflistung der örtlichen Kosten zu überprüfen und zu überwachen. Kosten, die nicht
vorzuweisen sind, werden nicht anerkannt. Die Abrechnung muss in jedem Fall am ersten Werktag nach der Veranstaltung an
livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.
Eine räumliche und zeitliche Exklusivität wurde nicht vereinbart, solange der Vertrag nichts anderes besagt.
livekonzepte ist berechtigt von VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VP gegen dieses Verpflichtungen
entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser zu ersetzende Schaden umfasst vor allem die Ansprüche des Künstlers, des
Personals, der Konzertbesucher und die Bearbeitungs- und Vermittlungskosten von livekonzepte. Der von VP zu ersetzende
Schaden umfasst dabei auch die livekonzepte entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Künstler, des
Personals und der Konzertbesucher.
- Abgaben und Steuern
VP ist gesetzlich verpflichtet die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Kosten hierfür zu tragen. Des Weiteren ist der
Veranstalter für die Meldung und Abführung der KSK-Beiträge bei der Künstlersozialkasse zuständig und zahlt den gültigen KSKSatz.
VP versichert, bei der KSK als abgabenpflichtiges Unternehmen gemeldet zu sein.
VP trägt bei ausländischen Künstlern zu 100% die Ausländersteuer (§ 50 a EStG) und den Solidaritätsbeitrag. Diese Beträge
werden nicht von der Gage abgezogen.
- Veranstaltungsort
VP stellt mindestens zwei trockene, heizbare und abschließbare Garderoben zur Verfügung. Diese müssen über ausreichend
Sitzgelegenheiten, Tische und Spiegel sowie Waschgelegenheiten verfügen. Auch Künstler haben es gerne gemütlich und
sauber! VP stellt dem Künstler ausreichende Parkplätze direkt beim Aufführungsort unentgeltlich zur Verfügung.
- Hotel
VP bucht und zahlt für die Künstler die im Vertrag angegebene Anzahl von Zimmern für den im Vertrag angegebenen Zeitraum
in einem sehr guten Hotel (mindestens 3 Sterne nach Michelin) mit Frühstück. Die Zimmer müssen über eigenes Bad verfügen.
VP trägt die Hoteladresse vor der Rücksendung an livekonzepte im Vertrag ein.
- Catering
VP stellt ab Eintreffen des/ der Künstler kostenlos Getränke (Mineralwasser mit reduzierter Kohlensäure und ohne Kohlensäure,
Säfte, Coca-Cola, Bier, Wein, Kaffee) und kalte Speisen (belegte Brötchen, frische Salate, Snacks, Joghurt, frische Bananen und
anderes Obst, gerne auch italienische Vorspeisen) in ausreichender Zahl sowie eine warme, hochwertige Mahlzeit. Alternativ zur
warmen Mahlzeit kann eine Essenspauschale von mindestens 20,- € + 19% MwSt (entsprechende Abweichungen entnehmen
Sie bitte der entsprechenden Bühnenanweisung) pro Tag und pro Person ausbezahlt werden. Besonderheiten wie Vegetarisches
Essen, Lactose- und Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bühnenanweisung.
- Technik
Der Technische Rider des Künstlers ist fester Bestandteil des Vertrages und ist vom Veranstalter gemeinsam mit dem Vertrag
unterschrieben an livekonzepte zurückzusenden. VP stellt unentgeltlich eine komplette Tonanlage sowie eine Lichtanlage laut
Technischer Bühnenanweisung/ Rider. VP hat diese im Vorfeld erhalten und erkundigt sich selbstständig beim zuständigen
Techniker (siehe BA) oder bei livekonzepte (booking@livekonzepte.de) nach Up-Dates. VP nimmt von sich aus mit dem Techniker
des Künstlers Kontakt auf.
- Künstlerische Freiheit
livekonzepte und der Künstler unterliegen im künstlerischen Bereich keinerlei Weisungen des Veranstalters.
- Vereinigungen, Sponsoring, Präsentationen
Handelt es sich bei VP um eine Partei, eine Firma, einen Verband, einen eingetragenen Verein oder um eine parteienähnliche
Organisation etc., so ist dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt zugeben. Die Beteiligung jedweder Sponsoren oder
Präsentatoren oder sonstiger Werbeträger bedarf der schriftlichen Absprache mit der Gruppe. Jegliche Werbemittel, wie Banner,
Plakate, Fahnen und dergleichen, im unmittelbaren Bühnenbereich sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Organisation und Sicherheit
VP sorgt für einen ungehinderten organisatorischen Ablauf der gesamten Veranstaltung. VP haftet ab Aufbaubeginn bis
Abbauende in voller Höhe für etwaige Körper- und Sachschäden (Instrumente, Anlage etc.) durch Dritte an Künstler. Es wird
empfohlen, dass VP für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden abschließt. VP
stellt livekonzepte und den Künstler von jeder Haftung frei. Der Künstler haftet nur für etwaige Schäden die von Künstlern oder
der Crew verursacht worden sind und binnen fünf Tagen nach dem Konzert schriftlich dem Künstler mitgeteilt werden.
- Werbung, Pressearbeit und Merchandising
VP sorgt für rechtzeitige adäquate Werbung (Presse, Funk, Flyer, Anzeigen, Plakatwerbung, etc.). Der Künstler stellt VP
Presseinfos und Fotos kostenlos zur Verfügung. VP leistet umfangreiche Pressearbeit (Vorberichte, Interviews, etc). Verfügbarkeit,
Preise, Zahlungsweise und Formate von Plakaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen BA/ Riders des Künstlers. VP bemüht sich
örtliche Präsentatoren aus dem Print-, Rundfunk, TV- und Internet-Bereich zu akquirieren.
Der Verkauf von CDs, Plakaten, Shirts (Merchandising) vor, während und nach der Veranstaltung bleibt den Künstlern oder einer
von den Künstlern beauftragten Person vorbehalten. VP stellt zu diesem Zweck bei Bedarf unentgeltlich eine geeignete
Verkaufsfläche kostenfrei mit Stuhl und Tisch bereit.
- Video-, Ton- und Bildaufnahmen
Das Konzert darf nur mit ausdrücklicher und schriftlich fixierter Zustimmung von livekonzepte oder des Künstlers aufgezeichnet
werden (Video, Ton- und Bildaufnahmen). Auch private Ton- oder Videoaufnahmen sind untersagt. livekonzepte und der
Künstler selbst oder von ihnen Beauftrage dürfen uneingeschränkt Bild- und Tonaufnahmen machen und diese auch
uneingeschränkt verwerten. Für die Einhaltung dieser Vereinbarung trägt VP Sorge.
- Konzertausfall
Für jeden einzelnen Fall, dass infolge einer VP zurechenbaren schuldhaften Handlung oder Unterlassung, insbesondere
Vertragsbruch, Rücktritt vom Vertrag oder sonstiger von VP zu vertretenden Umständen (z.B. Abbruch des Konzerts wegen
randalierender Gäste etc.) das vereinbarte Konzert/ eines der vereinbarten Konzerte nicht oder nur teilweise stattfindet,
verpflichtet sich VP zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage, mindestens jedoch 2.500 € zzgl.
gesetzlicher MwSt.
Kann ein Vertragspartner infolge höherer Gewalt (hierzu gehört auch: Krankheit, die durch ein ärztliches Attest nachzuweisen
ist) seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, werden beide Vertragspartner aus diesem Vertrag befreit und jede
Seite trägt die bei ihm bis dahin entstandenen Kosten.
- Sondervereinbarungen
Sämtliche Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages sind nicht zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. Freifelder im Vertrag sind von VP
auszufüllen!
- Gerichtsstand und deutsches Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sonstiges
- livekonzepte/ der Künstler erhalten kostenfrei bis zu maximal 15 Gästekarten.
- VP versichert, dass er volljährig, geschäftsfähig und berechtigt ist die Vereinbarung zu unterzeichnen.
- Abzüge und Verrechnungen sind nicht statthaft.
- Der Vertrag und die Technischen Anweisungen als fester Bestandteil des Vertrages müssen innerhalb von 14 Tagen nach
Zusendung unterzeichnet an livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschliesslich
zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und den jeweiligen Veranstaltern
zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber im
vollen Umfang die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und
Lautstärke der Veranstaltung.
- Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Zutritt.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten.
- Bei Veranstaltungen, besonders bei Konzerten, kann es aufgrund erhöhter
Lautstärke zu Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb vor allem Ihr Gehör!
Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Gesundheitsschäden,
insbesondere aufgrund erhöhter Lautstärke.
- Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ausgeschlossen, soweit die
Veranstalter nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Plastikkanistern, Dosen, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände die sich als Wurfgeschosse
eignen, ist generell untersagt. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist angewiesen,
dies zu kontrollieren.
- Das Mitbringen von Aufnahmegeräten jedweder Art, insbesondere Tonaufnahmegeräte,
Film-, Foto- und Videokameras ist in keinem Fall gestattet. Entsprechende Aufnahmen
mit diesen Geräten, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
- Die Veranstalter haften nicht für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte
Gegenstände.
- Das Rauchen ist im Veranstaltungsraum grundsätzlich nicht erlaubt.
- Die Eintrittkarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Vorprogramm ohne vorherige
Ankündigung zu ändern.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder
terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus diesem Grund auf den Nennwert der
Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren) besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
- Eintrittskarten werden ausschließlich bei Ausfall einer Veranstaltung zurückgenommen.
Erstattet wird nur der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren).
- Die Veranstalter haben das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. (Gegen
Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte).
- Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behalten sich die Veranstalter
das Recht vor, Inhaber von Eintrittskarten vom Veranstaltungsort zu verweisen.
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